Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ASD Advanced Simulation & Design GmbH
Stand: 01.01.2020
1. Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrages ist die in § 1 des Leistungsvertrages bzw. lt. Auftrag vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. Die Leistung des Auftragnehmers gilt als erbracht, wenn die in § 1 des Leistungsvertrages bzw. lt. Auftrag vereinbarten Arbeiten abgeschlossen und die Ergebnisse in der festgelegten Form präsentiert worden sind.
2. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, über innerbetriebliche Informationen und solche, die ihnen im Rahmen des Projektes bekannt und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden und nicht auf andere Weise allgemein bekannt sind, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners, vertraulich zu behandeln und ohne Absprache der Partner nicht an Dritte weiterzugeben. Veröffentlichungen, die in direktem Zusammenhang mit den Vertragsgegenstand stehen, sind vorher zwischen den Partnern abzustimmen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der Vertragspartner. Diese müssen dazu vertraglich verpflichtet werden.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Realisierung der vereinbarten Leistungen nach Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der ASD nach Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Einsichtnahmen, Unterlagen und Räumlichkeiten zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm Beauftragten und Mitarbeiter der ASD über alle Umstände und Vorgänge, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, wahrheitsgemäß, rechtzeitig und vollständig Auskunft erteilen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und mündlichen Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten Erklärung zu bestätigen.
4. Gewährleistung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze durch. Soweit die Leistung des Auftragnehmers mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung Er kann zunächst zweimalig Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistungen vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach 4. verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe.
5. Haftung
Die Haftung der ASD GmbH ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, wird die Haftung auf die Höhe des Honorars begrenzt. Haftet der Auftragnehmer aus irgendeinem Rechtsgrund, so ist in jedem Fall die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.
6. Geheimhaltung / Schutzrechte
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwandt werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält insoweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Erfindungen, die bei der Realisierung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer entstehen, stehen diesem zu. Ein Rechtsübergang der Erfindungen auf den Auftraggeber erfolgt unter Einigung einer angemessenen Vergütung.
7. Unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer gebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Vertrag entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens.
8. Kündigung
Der Leistungsvertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so behält dieser den Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
9. Rückgabe von Unterlagen
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Leistungsvertrag hat der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers alle diesem zustehenden Unterlagen herauszugeben, die aus Anlass der Ausführung des Auftrages von diesem übergeben worden sind.
10. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des in § 3 des Leistungsvertrages bzw. lt. Auftrag vereinbarten Honorars bzw. Preises mit dem Zahlungsziel von 30 Tagen. Die vereinbarten Preise gelten für den Zeitraum von 12 Monaten.
11. Sonstiges
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock. Alle Ansprüche aus dem Einzelvertrag verjähren 6 Monate nach dessen Beendigung.